Bedingungen

  • Bei Annullierung werden keine Standgebühren zurückerstattet 
  • Einzahlungsbestätigungen erfolgen im Normalfall alle 2-4 Wochen, ausgenommen Festtage oder Ferien.
  • Die Liechtensteinische Verordnung über die Anforderungen beim Anbringen von Tätowierungen, vom 06. April 2010, muss eingehalten werden. Die ganze Verordnung findet ihr unter "Gesundheitsamt" als pdf.
  • Aus Hygienegründen sind in der Tattoo-Halle keine Tiere zugelassen
  • Nur vom Veranstalter autorisierte Künstler dürfen Piercing-Arbeiten durchführen.
  • Die Anreise muss selber organisiert werden. Siehe "Lageplan" und "Anreise"
  • Hotelzimmer müssen selber gebucht werden. Siehe "Hotels", wir würden uns freuen, wenn ihr die von uns vorgeschlagenen Hotels berücksichtigen würdet.
  • Tattoo-Stände können zu folgenden Zeiten eingerichtet werden:

                                     Freitag: 18.00 - 21.00 Uhr

                                     Samstag: ab 09.00 Uhr

  • Die Stromspannung in Liechtenstein ist 220 Volt
  • Der Minimumpreis für ein Tattoo beträgt Fr. 100.-
  • Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nicht tätowiert werden
  • Es dürfen keine Henna-Tattoos verarbeitet werden
  • Für Contests am Samstag und Sonntag gelten folgende Bedingungen:

                                - Für Kategorien "Best of day" und "Best of Show" muss
                                  das Tattoo an dieser Convention bearbeitet worden sein