Gesundheitsamt Liechtenstein

1.             Gesundheitsamt Liechtenstein

Seit dem 6. April 2010 gilt in Liechtenstein die Verordnung über die Anforderungen beim Anbringen von Tätowierungen, Permanent-Make-up und Piercings.

 

Tätowierungen, Permanent-Make-up und Piercings.

Jeder Artist und Piercer verpflichtet sich mit der Anmeldung an unserer Convention, sich an diese Verordnung zu halten. Das Gesundheitsamt Liechtenstein kann an der Convention Kontrollen durchführen und die Artisten und Piercer auf Hygiene, Farben und Nickel (Piercer) kontrollieren. Von den verwendeten Farben muss eine Konformitätserklärung oder Laboruntersuchung vorgelegt werden können, die die Übereinstimmung mit einer der folgenden Gesetzgebungen bestätigen: 

-       Verordnung über Gegenstände für den Humankontakt (HKV) vom 23.11.05,                   Stand 1.1.14 (Schweiz)

-       Tätowiermittelverordnung vom 13.11.2008 (Deutschland)

-       Resolution ResAP(2008)1 vom 20.8.2008 (Council of Europe).

 
Die Tattoo-Verordnung kann nachfolgend als PDF heruntergeladen werden.