Arbeitserlaubnis für Fürstentum Liechtenstein
Info
Anmeldung für TC Vaduz 05./06. März 2022, Tattoo-Artisten
Sämtliche Felder sind Pflichtfelder. Solltest du z.B. keine Homepage haben, dann gib einfach dein Facebook oder Instagram an.
Unvollständige Anmeldungen werden von uns nicht berücksichtigt.
Falls du einen Stand für mehrere Leute anmeldest, ist auch das Formular unter "Für 2er, 3er und 4er Stände" auszufüllen, sowie die Anmeldung für die Arbeitserlaubnis für jeden Artisten an deinem Stand auszufüllen (pdf).
Die Anmeldungen werden erst bearbeitet wenn wir das ausgefüllte Formular für die Arbeitsbewilligung im Fürstentum Liechtenstein erhalten haben.
Achtung: Es erhalten nur Leute aus EU Staaten und der Schweiz eine Arbeitserlaubnis in Liechtenstein. Einzige Ausnahme ist, wenn eine gültige Arbeitserlaubnis für einen EU Staat vorliegt.
Solltest du innerhalb von 10 Tagen keine Antwort auf deine Anmeldung erhalten, dann wende dich bitte per Mail info@tattoo81.li an uns.
Lies bitte die Seite "Gesundheitsamt" bevor du die Anmeldung ausfüllst. Jeder Artist und Piercer ist selber für seine Farben, die Hygine an seinem Stand und sein Material verantwortlich und muss auch allfällige Gebühren bei nicht einhalten der Tattoo-Verordnung selber bezahlen.
Die Zahlung muss 30 Tage ab Rechnungsdatum auf unserem Konto gutgeschrieben werden. Anderenfalls wird die Anmeldung kommentarlos gelöscht, und der Stand einem anderen Artisten weitergegeben.
Die Arbeitserlaubnis muss von JEDEM Artisten und Piercer ausgefüllt werden. Bitte herunterladen und ausgefüllt und vom Artisten unterschrieben an info@tattoo81.li senden.