Bedingungen
- Bei Annullierung werden keine Standgebühren zurückerstattet
- Einzahlungsbestätigungen erfolgen im Normalfall alle 2-4 Wochen, ausgenommen Festtage oder Ferien.
- Die Liechtensteinische Verordnung über die Anforderungen beim Anbringen von Tätowierungen, vom 06. April 2010, muss eingehalten werden. Die ganze Verordnung findet ihr unter "Gesundheitsamt" als pdf.
- Aus Hygienegründen sind in der Tattoo-Halle keine Tiere zugelassen
- Nur vom Veranstalter autorisierte Künstler dürfen Piercing-Arbeiten durchführen.
- Die Anreise muss selber organisiert werden. Siehe "Lageplan" und "Anreise"
- Hotelzimmer müssen selber gebucht werden. Siehe "Hotels", wir würden uns freuen, wenn ihr die von uns vorgeschlagenen Hotels berücksichtigen würdet.
- Tattoo-Stände können zu folgenden Zeiten eingerichtet werden:
Freitag: 18.00 - 21.00 Uhr
Samstag: ab 09.00 Uhr
- Die Stromspannung in Liechtenstein ist 220 Volt
- Der Minimumpreis für ein Tattoo beträgt Fr. 100.-
- Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nicht tätowiert werden
- Es dürfen keine Henna-Tattoos verarbeitet werden
- Für Contests am Samstag und Sonntag gelten folgende Bedingungen:
- Für Kategorien "Best of day" und "Best of Show" muss
das Tattoo an dieser Convention bearbeitet worden sein